AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – WALDORADO – Kvanto S.L. (GmbH) 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Studios zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Kvanto S.L. (GmbH) für das Ferienhaus WALDORADO (nachfolgend „WALDORADO“ genannt). Der Begriff „Mietvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Aufnahme-, Studiovertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Studio sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters von WALDORADO in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch WALDORADO zustande. Macht WALDORADO dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Buchung, der Mietvertrag, wird grundsätzlich in Textform via E-Mail oder Fax oder ggf. telefonisch bestätigt.
  2. Vertragspartner sind WALDORADO und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde WALDORADO gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern WALDORADO eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen WALDORADO verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen WALDORADO verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
  3. Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch WALDORADO – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
  4. bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. WALDORADO ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Studio oder ein gleichwertiges Studio bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Studioüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an WALDORADO zu zahlen. 50 % des Mietpreises sind bei Abschluss fällig, der Restbetrag spätestens am Anreisetag. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des WALDORADO an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
  3. WALDORADO kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Studio, der Leistung von WALDORADO oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Studio oder für die sonstigen Leistungen von WALDORADO erhöht. 
  4. Rechnungen von WALDORADO ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. WALDORADO ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist WALDORADO berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann WALDORADO im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. WALDORADO bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. WALDORADO ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 
  6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist WALDORADO berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von WALDORADO aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des WALDORADO (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem WALDORADO geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn WALDORADO der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem WALDORADO und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von WALDORADO auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber WALDORADO in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt WALDORADO einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält WALDORADO den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. WALDORADO hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Studio sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Studio nicht anderweitig vermietet, so kann WALDORADO den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Sofern WALDORADO die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom WALDORADO zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom WALDORADO ersparten Aufwendungen sowie dessen, was WALDORADO durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
  5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Studio oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

V. Rücktritt durch WALDORADO – Kvanto S.L. (GmbH)

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist WALDORADO in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Studio vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von WALDORADO innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist WALDORADO zum Rücktritt berechtigt.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom WALDORADO gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist WALDORADO ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist WALDORADO berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom WALDORADO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    • das Studio schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit  oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
    • WALDORADO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der WALDORADO-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des WALDORADO in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des WALDORADO zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des WALDORADO entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe Studio

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Studio, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Ein gebuchtes Studio steht dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Studio spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann WALDORADO im Falle einer verspäteten Räumung des Studios für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem WALDORADO kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem WALDORADO der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. Haftung WALDORADO

  1. Bei verursachten Schäden haftet WALDORADO bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften WALDORADO und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom WALDORADO auftreten, wird WALDORADO bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden WALDORADO (Hausmeister, Vermieter) unverzüglich mitzuteilen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet WALDORADO gegenüber dem Kunden nicht.
  3. Eine Aufbewahrung von Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Studiosafe wird dringend empfohlen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der WALDORADO Garage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem WALDORADO Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet WALDORADO nur entsprechend VII. Ziffer 1.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Kvanto S.L. – WALDORADO, Roda de Bará.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg, Deutschland. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Deutschland. 
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Dezember 2014